Cockpit Holidays

Cockpit Holidays ist ein individueller Reiseveranstalter, der es Reisebüros ermöglicht, ihren Kunden Flüge in Verbindung mit Mietwagen, Hotels oder Ausflügen sicher zu buchen.

Impressum / ARB

Diese Website wird betrieben von:

Cockpit Holidays Services GmbH

Boppstr. 10, 10967 Berlin

info@cockpit-holidays.de
Tel.  +49 (0)30 69802151
USt-ID: DE323492269

Geschäftsführer: Thomas Wiedau, Alexander Sieland
Handelsregister: Amtsgericht Berlin Charlottenburg, HRB 205011 B

Reisebedingungen – AGB
der Cockpit Holidays Services GmbH
und Datenschutzerklärung
der Cockpit Holidays Services GmbH

– gültig für Buchungseingang ab 01.04.2019 –

1.   Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an.

Die Anmeldung kann schriftlich per E-Mail, Fax oder Online-Formular sowie mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

Auch bei der Buchung einzelner Reiseleistungen räumt der Veranstalter dem Reisenden die Rechte §§ 651a – 651y BGB ein. An die Stelle der Insolvenzsicherung des Reisepreises gemäß § 651r BGB bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters tritt die Kundengeldabsicherung.

2.   Bezahlung und Insolvenzschutz

Die folgenden Bestimmungen gelten allgemein für die Bezahlung des Reisepreises.

Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von 651r Abs. 4  BGB erfolgen. Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung des Reisepreises sofort fällig. Diese beträgt bei Nur-Hotel-Buchung 20 % und bei Flugpauschalreisen wegen der unter 5.3 erläuterten Besonderheiten 30 % des Reisepreises. Der Reisepreis bei Nur-Flug-Buchung ist in voller Höhe sofort fällig.

Dauert die Reise nicht länger handelt es sich um eine Tagesreise im Sinne des § 651a Abs. 5 2 BGB, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,00 € nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. Gleiches gilt bei Buchung von einzelnen Leistungen wie z.B. Hotelübernachtung oder weiteren einzelnen Reisebausteinen.

Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises fällig und hat der Kunde nicht vollständig bezahlt, behält sich der Reiseveranstalter vor, vom Reisevertrag zurückzutreten. Voraussetzung ist, dass der Reiseveranstalter dem Kunden nach Fälligkeit der Zahlung und vor Erklärung des Rücktritts noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung aufgefordert und auf die Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung hingewiesen hat. Für den Fall des Rücktritts wird der Reiseveranstalter seinen Schaden aufgrund einer Berechnung gemäß Ziffer 5 dieser Reisebedingungen gegenüber dem Kunden geltend.

Müssen aufgrund des Zahlungsverzuges des Kunden oder aus einem sonstigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, Reiseunterlagen, ins- besondere Flugtickets am Flughafen hinterlegt oder neue Reisedokumente am Flughafen ausgestellt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, so insbesondere die dem Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte Dritter und ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen des Veranstalters in Höhe von 25,00 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens.

Müssen die Reisedokumente aufgrund der Kurzfristigkeit der Buchung per Express zugestellt werden oder geschieht die Expresszustellung auf Wunsch des Kunden, stellt der Reiseveranstalter dem Kunden hierbei zusätzlich anfallende Entgelte in Rechnung. Im ersteren Falle weist der Reiseveranstalter den Kunden auf die Höhe der zusätzlich anfallenden Entgelte.

Die Anzahlungen und Restzahlungen des Reisepreises können per Rechnung/Überweisung/SOFORT-Überweisung, per SEPA-Basislastschrift oder per Kreditkarte gezahlt werden.

SEPA-Basislastschriftverfahren – Wählt der Kunde das SEPA-Basislastschriftverfahren, so erfolgt die Belastung der Anzahlung zwei (2) Bankarbeitstage nach Datum der Reise- bestätigung unter Angabe der Mandatsreferenz gleich Buchungsnummer und der Gläubiger-Identifikationsnummer: DE86ZZZ00000615729. Mit den gleichen Angaben wird die Restzahlung 30 Tage vor Abreise fällig und wird dem Kundenkonto einen (1) Bankarbeitstag nach der Fälligkeit belastet. Kosten für Rücklastschriften gehen zu Lasten des Kunden, so lange die Rücklastschrift nicht durch den Reiseveranstalter verursacht wurde.

Zahlt der Kunde die Reise erst am Flughafen in bar, müssen dort Reiseunterlagen, insbesondere Flugtickets hinterlegt oder neue Reisedokumente ausgestellt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, so insbesondere die dem Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte Dritter sowie ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen des Veranstalters in Höhe von 25,00 € pro Dokument.

Im Hinblick auf Kinderermäßigungen ist der Veranstalter bei falschen Altersangaben berechtigt, die Differenz zu dem Reisepreis, der bei korrekter Angabe der Altersangaben zu zahlen gewesen wäre, den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand kann der Veranstalter vom Kunden in einer pauschalen Höhe von 30,00 € verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines nicht entstandenen bzw. geringeren Schadens unbenommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer falschen Altersangabe auch der jeweilige Leistungsträger vor Ort, insbesondere die Fluggesellschaft oder der Beherbergungsbetrieb, berechtigt sind, die Differenz zu dem Preis, der bei korrekter Angabe des Alters zu zahlen gewesen wäre, nachzuerheben.

2a Mahnung bei Zahlungsverzug

Leistet der Kunde die Zahlung zu dem vereinbarten Termin nicht und muss der Reiseveranstalter mahnen, kann er dem Kunden eine Pauschale für die Mahnkosten in Höhe von 2,50 € pro erforderlicher Mahnung in Rechnung stellen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.

3.      Leistungen und Preise, Flugzeitenänderungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung, insbesondere der Online-Hotelausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in der Leistungsausschreibung enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Es werden keine Beschreibungen von anderen Veranstaltern oder Hotelguides als Leistungsbeschreibung vereinbart, außer der Veranstalter verweist schriftlich explizit auf diese fremde Leistungsausschreibung

Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert

Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung – auch Zwischenlandungen-, des Fluggeräts und der Fluggesellschaft behält sich der Veranstalter – auch kurzfristig – vor. Es gilt Ziffer »4. Leistungsänderungen« (siehe unten). Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung.

Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Direktflüge Zwischenlandungen mit einschließen können.

Für Kinderermäßigungen gilt, dass das Alter am Tag des Reiseantritts maßgeblich ist. Unabhängig von der Inanspruchnahme eventueller Kinderermäßigungen ist jedes mitreisende Kind mit dessen Alter am Tag der Reiserückkehr bei der Buchung anzugeben. Der Umfang der Kinderermäßigung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Kinder unter zwei Jahren werden bei der Beförderung durch Flüge im Rahmen von Pauschalreisen ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug befördert, sofern für je ein Kind eine erwachsene Begleitperson

4.      Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Eine Änderung der Flugzeiten ist dann erheblich, wenn nicht ausschließlich der ursprüngliche Beförderungstag von der Änderung betroffen ist oder abweichend von der vereinbarten Flugzeit die Nachtruhe erheblich beeinträchtigt

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5.      Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (§ 651h BGB). Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Für die Berechnung der nachstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die Rücktrittserklärung des Kunden beim Reiseveranstalter eingeht. Im Einzelfall ist der Kunde berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind und der Veranstalter, dass ein die Rücktrittspauschale übersteigender Entschädigungsanspruch entstanden ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter die Pauschalreisen nach dem Prinzip „Packaging“ zusammenstellt. Hierbei beinhalten die Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert werden. Insbesondere werden Tarife der Fluglieferanten verwendet, welche in der Regel nicht oder nur gegen hohe Entgelte umbuchbar erstattbar sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde nur einen Flug beim Reiseveranstalter bucht, nicht aber, wenn er nur ein Hotel bucht. Aufgrund dieser Besonderheiten der gebuchten »Packaging«-Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen:

a)     Flugpauschalreisen

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 %, ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65 %, ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75 %, ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 %, ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 % des Reisepreises.

b)     Nur-Flugbuchung

Bucht der Reisende beim Reiseveranstalter nur den Flug, finden im Verhältnis zwischen Reiseveranstalter und Reisendem die Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung, zuzüglich einer Stornopauschale des Veranstalters in Höhe von 15 Prozent des Betrages, den die Stornopauschale der Fluggesellschaft ausmacht.

c)     Nur-Hotelbuchung

Grundsätzlich gelten bei Hotelbuchungen die bei Buchung im System ausgewiesenen individuellen Stornostaffeln. Sofern bei Buchung keine individuellen Stornostaffeln ausgewiesen werden, gelten folgende Pauschalen:

  • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises,
  • ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises, ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises, ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 % des Reisepreises

Die nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Der Anspruch des Reiseveranstalters auf Entschädigung nach Ziffern 2 bis 4 ist ausgeschlossen, am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Es gilt § 651h Abs. 3.

Eine Änderung der gebuchten Reise auf Wunsch des Reiseanmelders ist, soweit auch ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Beförderungsart und des Abflughafens nicht möglich. Soweit ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Wunsch des Reisenden nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.

Soweit kein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Wunsch des Reiseanmelders nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels und der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.

Voraussetzung für eine Umbuchung ist immer, dass die gewünschte geänderte Leistung nach dem Programm des Veranstalters nach dem Angebot seiner Leistungsträger überhaupt möglich ist, ein genereller Anspruch auf eine Umbuchung besteht nicht.

Die für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt nach Ziffer 5 und 5.6 entstehenden Kosten können auf Anfrage vor Buchung der Reise bzw. vor Umbuchung verbindlich mitgeteilt werden. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen dem Reiseveranstalter entstehenden Mehrkosten zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes von 30,00 € je Reiseteilnehmer. Umbuchungen ab dem 29. Tag vor Reiseantritt können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Auf die Stornobedingungen gemäß Ziffern 5.1 bis 5.4 wird für den Fall des Rücktritts verwiesen.

Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Reisende auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt („Name Change“). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anord- nungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, welche auf Anfrage vorab verbindlich mitgeteilt werden können. Es wird durch den Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 € pro Reiseteilnehmer zusätzlich zu den evtl. anfallenden Mehrkosten erhoben.

Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten

6.   Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:

  • Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn zurücktreten. Die Rücktrittsfrist bestimmt sich nach 651h Abs. 4 Nr. 1 BGB, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
  • Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn auch zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

7.   Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich

Im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen, die sich aus internationalen Übereinkünften sowie für die Anrechnung von Entschädigungen oder Erstattungen nach Maßgabe solcher internationaler Übereinkünfte beziehungsweise der dort genannten Bestimmungen finden in § 651p Abs. 2 und 3 BGB Anwendung.

8.   Mitwirkungspflicht des Reisenden, Leistungsstörungen

Der Kunde ist verantwortlich für die unverzügliche Mitteilung einer Änderung seiner E-Mail-Adresse und die regelmäßige Überwachung des Mailverkehrs auf dem mitgeteilten E-Mail-Account.

Für die rechtzeitige Anreise ist der Reisende selbst verantwortlich. Bei Flugreisen hat sich der Reisende mindestens 2 Stunden vor der mitgeteilten Abflugzeit am Flughafen einzufinden, bei der Planung der Anreise sind mögliche Verzögerungen (z. Stau) oder bei Anreise per Zug (z. B. rail & fly) Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen.

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, Reisemängel unverzüglich dem Reiseveranstalter zur Kenntnis zu geben. Die örtliche Reiseleitung örtliche Agentur ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kann der Reiseveranstalter aufgrund schuldhaft unterlassener Anzeige eines Mangels nicht Abhilfe schaffen, sind ist der Reisende nicht berechtigt, die Minderung des Reisepreises nach §651m BGB oder Schadenersatzansprüche nach § 651n BGB geltend zu machen.

9.   Verjährung

Ansprüche des Reisenden nach den 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren, soweit die Ansprüche nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen oder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, der Reisende hat als Anmelder in einer gesonderten Erklärung ausdrücklich versichert, für die vertraglichen Verpflichtungen der übrigen Mitreisenden einzustehen oder es handelt sich für den Reiseveranstalter erkennbar um eine

10. Pass-, Visa- Gesundheits- und weitere länderspezifische Bestimmungen

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten

Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass es in einigen Reiseländern abweichende Hoteltarife für Beherbergungsgäste gibt, die ihren ständigen Wohnsitz in dem jeweiligen Land Daher gelten die Preise des Veranstalters ausschließlich für Kunden, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in einem angrenzenden Nachbarland haben bzw. im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für diese Länder sind. Der Reiseveranstalter hat auf diese Bestimmungen keinen Einfluss. Für Reisende mit ständigem Wohnsitz außerhalb dieser Länder können Mehrkosten im Hotel vor Ort entstehen bzw. die Aufnahme kann dort verweigert werden.

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt

11. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Gemäß Artikel 11 der Verordnungen Nummer 2111/2005 der Europäischen Union sind wir als Veranstalter verpflichtet, über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens wie folgt zu informieren:

»Bei der Buchung unterrichtet der Veranstalter unabhängig vom genutzten Buchungsweg den Reisenden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Ist diese Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der Reiseveranstalter sicher, dass der Reisende über den Namen des Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, das wahrscheinlich als ausführendes Luftfahrtunternehmen der betreffenden Flüge tätig wird.

In diesem Fall sorgt der Reiseveranstalter dafür, dass der Reisende über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht. Wird das ausführende Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so leitet der Reiseveranstalter unabhängig vom Grund des Wechsels unverzüglich alle angemessenen Schritte ein, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. In jedem Fall wird der Reisende bei der Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung bei einem Anschlussflug erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet. Der Reiseveranstalter sorgt dafür, dass der Reisende über die Identität des Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald die Identität feststeht, insbesondere im Falle eines Wechsels des Luftfahrtunternehmens. Bei mehreren gilt dies für alle ausführenden Luftfahrtunternehmen.«

12. Datenschutz durch den Reiseveranstalter sowie bei Bonitätsprüfung und Teilzahlung

Personenbezogene Daten, die der Reisende dem Reiseveranstalter übermittelt, werden vom Reiseveranstalter nur erhoben, gespeichert, verarbeitet und an die Leistungsträger des Reiseveranstalters übermittelt, soweit dies zum Zweck der Begründung, Durchführung oder Rückabwicklung des Reisevertrages erforderlich ist. Dies geschieht unter Beachtung der nationalen und europäischen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Einzelheiten finden sich hinter Ziff. 15 untenstehend in diesen AGB.

Die Übermittlung von Reisebestätigungen und sonstigen Reiseunterlagen erfolgt verschlüsselt. Adressfelder und die Namen der Reiseteilnehmer werden maskiert.

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit: Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikation-sunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanage- ments, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link einsehen oder sich von dort zusenden lassen können. Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.

Widerspruchsrecht:

Die Verarbeitung der bei uns gespeicherten Daten erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig überwiegen oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet. Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet.

Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner in unserem Haus ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de.

Wenn Sie sich für eine der Zahlungsoptionen unseres Partners Billpay GmbH entscheiden, werden Sie im Bestellprozess gebeten, in die Über- mittlung der für die Abwicklung der Zahlung und eine Identitäts- und Bonitätsprüfung erforderlichen Daten an Billpay einzuwilligen. Sofern Sie Ihre Einwilligung erteilen, werden Ihre Daten (Vor- und Nachname, Anrede, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, E-Mail Adresse, Telefonnummer und beim Kauf per Lastschrift die angegebene Kontoverbindung) sowie die Daten im Zusammenhang mit Ihrer Buchung (wie etwa Warenkorb, Bestellhistorie, Zahlungserfahrungen, IP-Adresse, zusammen mit den persönlichen Informationen auch die personenbezogenen Daten) an Billpay übermittelt. Zum Zwecke der eigenen Identitäts- und Bonitätsprüfung übermittelt Billpay oder von Billpay beauftragte Partnerunternehmen Daten an Wirtschaftsauskunfteien (Auskunfteien) und erhält von diesen Auskünfte sowie ggf. Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Detaillierte Informationen hierzu und zu den eingesetzten Auskunfteien sind den Datenschutzbestimmungen der Billpay GmbH zu entnehmen.

13. Zugang zu vertraglichen Leistungen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat

Der Vertragsschluss mit Unionsbürgern, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben, kann verweigert werden, wenn dies unmittelbar durch objektive Kriterien im Sinne der § 5 DL-InfoV (Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer) gerechtfertigt ist.

Eine solche unmittelbare objektive Rechtfertigung kann durch Mehrkosten gegeben sein, die bei der Durchführung des Vertrags mit einem

Unionsbürger, der in einem anderen Mitgliedsstaat seinen Wohnsitz hat, entstehen.

Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und wird gegenüber dem betroffenen Unionsbürger begründet.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Reiseveranstalter: Cockpit Holidays Services GmbH, Boppstraße 10, 10967 Berlin

Der Reiseveranstalter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt an diesen auch nicht Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsblattform hin. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren ist nicht beabsichtigt.

Datenschutzerklärung der Cockpit Holidays Services GmbH

I.   Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:

Cockpit Holidays Services GmbH
Boppstraße 10, 10967 Berlin
Deutschland

Tel.: +49 30 69802276
E-Mail: datenschutz@cockpit-holidays.de

II.  Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:

Wolfgang Schneider

Wolfgang Schneider data-protection-hannover Lange Weihe 39A
30880 Laatzen Deutschland
E-Mail: data-protection-hannover[at]t-online.de

 

Wir schützen als Veranstalter Ihre Privatsphäre und Ihre privaten Daten.

Wir tragen dafür Sorge, dass nur Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, die für die Durchführung des Reisevertrags erforderlich sind.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem Inhalt dieser Datenschutzbestimmungen sowie den anwendbaren nationalen und internationalen Datenschutzgesetzen. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden.

Nachfolgend informieren wir Sie darüber, welche Daten wir warum speichern, wie wir sie verwenden und welches Widerrufsrecht Sie haben.

Wir bitten Sie daher, die nachfolgenden Ausführungen sorgfältig durchzulesen.

1.   Erheben personenbezogener Daten und Verwendungszweck

Erheben personenbezogener Daten – Soweit die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten bei uns oder dem Vermittler der Reise nicht ohnehin gesetzlich erlaubt ist, wird diese nur nach Ihrer vorherigen Einwilligung erfolgen. Ihre Angaben werden auf besonders geschützten Servern gespeichert. Der Zugriff ist nur wenigen besonders befugten Personen möglich. Personenbezogene Daten im Sinne dieser Datenschutzbestimmungen sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Hierzu gehören Informationen wie Ihr Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse.

Verwendungszweck – Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:

  • Um etwaige Vertragsverhältnisse zwischen Ihnen und uns zu begründen, inhaltlich auszugestalten, durchzuführen und zu ändern;
  • Um Sie über Änderungen unserer Leistungen zu informieren

2.   Datensicherheit

Alle Informationen, die Sie an uns übermitteln oder von dem Vermittler übermittelt werden, werden auf Servern innerhalb der Europäischen Union gespeichert. Leider ist die Übertragung von Informationen über das Internet nicht vollständig sicher, weshalb wir die Sicherheit der über das Internet übermittelten Daten nicht garantieren können. Wir sichern sonstigen Systeme jedoch durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verbreitung Ihrer Daten durch unbefugte Personen ab. Insbesondere werden Ihre persönlichen Daten bei uns verschlüsselt übertragen. Wir bedienen uns dabei des Codierungssystems TLS (Transport Layer Security).

Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die TLS Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden. Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen:

Cockpit Holidays Services GmbH
Boppstraße 10, 10967 Berlin

3.   Keine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, Sie haben in die Datenweitergabe eingewilligt oder wir sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu einer Datenweitergabe berechtigt oder verpflichtet. Dabei kann es sich insbesondere um die Auskunftserteilung für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte handeln.

4.   Änderungen dieser Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzbestimmungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

5.   Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Wir als für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen wir als der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegen, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

6.   Rechte der betroffenen Person

Recht auf Bestätigung – Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchten Sie dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Auskunft – Sie haben das Recht, jederzeit von uns unentgeltliche Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber Ihnen zugestanden:

Das Recht auf Auskunft umfasst:

  • Verarbeitungszwecke
  • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
  • die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen
  • die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer, sofern diese Auskunft zum Zeitpunkt der Anfrage konkret beantwortet werden kann
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für Sie
  • falls die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen erhoben wurden:
  • Auskunft zu allen verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten

Ferner steht Ihnen ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermit- telt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht Ihnen im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten. Möchten Sie dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

  • Recht auf Berichtigung

Sie haben das Recht, die unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht Ihnen das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen. Möchten Sie dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Löschung (Das Recht vergessen zu werden)

Sie haben das Recht, von uns zu verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

  • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
  • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO oder 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  • Die betroffene Person legt gemäß 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig erhoben.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche
  • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und Sie die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei uns gespeichert sind, veranlassen möchten, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Unser Datenschutzbeauftragter oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

Wurden die personenbezogenen Daten von uns öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so treffen wir unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass Sie von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu Ihren personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen Ihrer personenbezoge- nen Daten verlangt haben, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Unser Datenschutzbeauftragter oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von Ihnen bestritten, und zwar für eine Dauer, die es uns als dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
  • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, Sie lehnen die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangen stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.

Wir als Verantwortlicher benötigen die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, Sie als betroffene Person benötigen diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihnen als betroffener Person überwiegen.

Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und Sie die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei uns gespei- chert sind, verlangen möchten, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Unser Datenschutzbeauftragte oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche uns durch Sie bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns, als Verantwortlichem dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche uns als dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Ferner haben Sie bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DSGVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit können Sie jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten.

Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen eine Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, welche aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten gegenüber überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Zudem haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Sie betreffende Verarbeitung personen- bezogener Daten, die bei uns zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DSGVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Es steht Ihnen ferner frei,

im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

Sie haben das Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

Möchten Sie Ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

7.   Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für die Erfüllung eines Reisevertrages, die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistun- gen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung, durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb oder ein Teilnehmer an unseren Reisen verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern Ihre Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn Sie ein Kunde von uns sind (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DSGVO).

8.   Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

9.   Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss;

Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen.

Sie sind beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit Ihnen einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit Ihnen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch Sie können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Unser Datenschutzbeauftragter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

10. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

11. Kontakt:

Wenn Sie eines der vorgenannten Rechte ausüben wollen, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten. Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke sind von einer Kündigung beziehungsweise von einer Löschung nicht berührt.

Sollten Sie Kommentare oder Anregungen bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls per E Mail an uns: datenschutz@cockpit -holidays.de

Stand/gültig ab: 01.04.2019